die katholische Soziallehre
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Reflexionen
11. Kapitel: Die Förderung des Friedens
Nach so vielen Jahren immer noch hungrig
Gertrude Klaffenböck
Ernahrungssicherung, Ernahrungssouveranität und Recht auf Nahrung als Garanten für Friede und Nachhaltigkeit
Mehr als zwei Generationen liegt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948 zurück, in der das Recht jedes Menschen, frei von Hunger zu sein, international verbrieft wurde. Im Jahr 2007 ist die Welt mit 854 Millionen hungernden Menschen weiter denn je davon entfernt, frei von Hunger zu sein. Das grundlegende Recht jedes Mannes, jeder Frau, jedes Kindes auf angemessene Nahrung wurde 1966 im UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte neuerlich festgeschrieben und ist für die Vertragsstaaten des Paktes völkerrechtlich verbindlich (...) Wenn heute vom Kampf gegen Hunger weltweit gesprochen wird, prallen sehr schnell die verschiedensten Ideen und Sichtweisen zu den Ursachen ebenso wie zu den Problemlosungen aufeinander. In den letzten Jahren haben sich vor allem in zivilgesellschaftlichen Diskussionen drei Begriffe – Ernährungssicherung, Ernährungssouveranitat und Recht auf Nahrung – als wichtige Referenzrahmen erwiesen. (...)
Ernährungssicherung
Beim Welternährungsgipfel von 1996 setzt sich zusehends eine Definition durch, die den ökonomischen und physischen Zugang von Nahrung einbezieht und sich über die alleinige Verfügbarkeit oder das Vorhandensein von Nahrung hinaus bewegt: „Ernährungssicherheit existiert, wenn alle Menschen zu jeder Zeit physischen und ökonomischen Zugang zu sicheren und gehaltvollen Nahrungsmitteln haben, die ihren Ernährungsbedürfnissen und -präferenzen für ein aktives und gesundes Leben entsprechen."
Ernährungssouveranität
Der Begriff Ernährungssouveranitat hat insbesondere durch die 1996 zu diesem Thema stattfindende NGO- Parallel-Konferenz Bekanntheit erlangt. Das weltweite Netzwerk von Kleinbauern und -bäuerinnen Via Campesina hat dieses neue politische Konzept als Alternative zum sich ausbreitenden neoliberalen Agrarmodell ins Spiel gebracht. Die NGO-Konferenz war zu einem wichtigen Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung des Begriffes und des Konzeptes geworden. (...) Ernährungssouveranität ist mittlerweile insbesondere für Kleinbauern und -bauerinnen, Landlose und LandarbeiterInnen zur wichtigen politischen Referenz geworden und ist ein Konzept, das nach wie vor weiterentwickelt wird. Der Zugang und die Kontrolle über produktive Ressourcen, wie Land, Saatgut, Wasser etwa stellen eine der zentralen Verknüpfungen dar, welche die Ernährungssouveranität mit dem Recht auf Nahrung verbinden.
Das Menschenrecht auf Nahrung
Im Aktionsplan von 1996 fordern beispielsweise FAO Mitgliedstaaten das UN-WSK-Komitee auf, mittels Allgemeinen Rechtskommentars eine normative Grundlage für das Menschenrecht auf Nahrung zu schaffen. Mit dem Allgemeinen Rechtskommentar Nr. 12 (General Comment 12) zum WSK-Pakt war das UN-Komitee dieser Forderung nachgekommen, darin ist u.a. festgehalten: „Das Recht auf eine angemessene Nahrung ist dann verwirklicht, wenn alle Männer, Frauen und Kinder, alleine oder in Gemeinschaft mit anderen, zu jedem Zeitpunkt physischen und ökonomischen Zugang zu angemessener Nahrung oder den Mitteln sie zu erlangen, haben." Das Recht auf Nahrung sieht neben dem (physischen und ökonomischen) Zugang zu Nahrung vor allem den Zugang zu Mitteln (d. h. u. a. zu produktiven Ressourcen für deren Erzeugung wie Land, Saatgut, Wasser) oder zu deren Beschaffung (z. B. Beschäftigung oder Einkommen) im Zentrum der Anspruchs-berechtigung jedes Menschen. Neben den Aspekten der Beschaffenheit (sicher, nahrhaft) und der Angemessenheit (dem ernährungsphysiologischen Bedarf und kulturell adäquat) umfasst dieses Menschenrecht auch die Dimension der Nachhaltigkeit. Letztere bezieht sich darin nicht nur auf die Art und Weise der Produktion und Zusammensetzung, sondern auch auf die nachhaltige Verfügbarkeit von Ressourcen und Mittel für Nahrung und schließt somit das Recht auf Nahrung kommender Generationen mit ein. Als grundlegendes Menschenrecht wird mit dem Recht auf Nahrung die menschliche Würde zum zentralen Faktor: Mit der Betonung des Rechts sich zu ernähren, werden Menschen, die sich in Notsituationen befinden, über „reine" EmpfängerInnen von Hilfsgütern und -leistungen hinaus als anspruchsberechtigt betrachtet. Als wesentlich(st)e Unterscheidung zu den vorangegangenen Begriffen und Konzepten von Ernährungssicherung und Ernährungssouveranität ist jedoch die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Rechts auf Nahrung hervorzuheben. Eingebettet in das UN-MR-System hat das Recht auf Nahrung völkerrechtliche Verbindlichkeit und geht mit der Verpflichtung von Staaten, dieses Menschenrecht zu achten, zu schützen und zu gewährleisten einher.
Weitere Reflexionen
José Ignacio González Faus, s.j. Nothingness dressed up: Fraternity stripped bare: The struggle for justice in a nihilistic culture (Quelle: Cristianisme i Justicia, Sept. 2010)
Helmut Rakowski, OFM
‘Opus solidaritatis pax’, Peace is the Fruit of Solidarity (Quelle: SEDOS, März 2007)
Fordham University, NY Freshmen Discuss Conscience, War and Peace with Father Berrigan SJ (Sept. 2007)
Die Autorin
DI Gertrude Klaffenböck, Agrarökonomin, Sektionskoordi- natorin von FIAN Osterreich ( Food First Informations- und Aktions- Netzwerk, internationale Menschenrechts- organisation für das Recht sich zu ernähren)
Ernährungssicherung in Ecuador Streik wegen der Privatisierung der Wasserversorgung in Ecuador
"Wasser ist Leben!" Filmemacherin Irena Salina hat die globale Verteilung der Ressource Wasser befragt. Zusammenfassung bei Arte TV / Youtube, 2008. Trailer des Films
Arte TV Die Flut von 2010 in Pakistan April. 2011
Klimaschutz ist Menschenrecht Video dieser deutschen Initiative
UNESCO- Bildungsserver - Nachhaltigkeit (deutsch)
UN-Erklärung über die Rechte der Ureinwohner New York, 13. September 2007
Menschenrecht Wasser, Kampagne von "Brot für die Welt", Deutschland
BAOBAB-Zeitschrift "Globales Lernen" zum Herunterladen
Schwerpunkt Nachhaltigkeit (Videosammlung) Arte TV, April 2011
ÖBV - Österreichische Bergbauern- und Bergbäuerinnen Vereinigung
"Gesicherte Ernährung" Geographie des Hungers - Wie Hungersnöte entstehen . Arte TV, Serie "Mit offenen Karten"
Arte TV Monsanto - mit Gift und Genen (2008)
Empfohlener Film:
"Als der Wind den Sand berührte" Marion Hänsel
Audio-, Videothek, Dokumente
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