Reflexionen4. Kapitel: Prinzipien der Soziallehre der Kirche: Die allgemeine Bestimmung der GüterGrundeinkommenist eine - bedingungslose finanzielle Zuwendung, - die jedem Mitglied der Gesellschaft - in existenzsichernder Höhe - ohne Rücksicht auf sonstige Einkommen, auf Arbeit oder Lebensweise, - als Rechtsanspruch zusteht - und eine Krankenversicherung inkludiert. Grundeinkommen kann betrachtet werden als Realisierung des Rechts auf Leben in einer Gesellschaft, in der die Befriedigung wesentlicher Bedürfnisse über Geld vermittelt ist. Kriterien für Grundeinkommen>>allgemeinJedes Mitglied der Gesellschaft, d.h. alle ÖsterreicherInnen und alle die dauerhaft hier leben, oder alle EU-BürgerInnen – und als längerfristige Zielvorstellung alle Menschen dieser Welt - sollen Grundeinkommen bekommen; >>existenzsicherndentsprechend dem ökonomischen Standard der jeweiligen Gesellschaft bedeutet „existenzsichernd“ die Möglichkeit der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben der Gemeinschaft; >>personenbezogenGrundeinkommen als Recht jeder einzelnen Person ermöglicht freie Wahl der Lebensweise und der Beziehungen >>ArbeitsunabhängigGrundeinkommen ist mit keiner Form von Arbeitsverpflichtung verbunden, und mit keiner Kontrolle von Arbeitsbereitschaft oder unbezahlter Arbeit. Damit wird frei gewählte Flexibilität zwischen Erwerbsarbeit , unbezahlter Arbeit oder Engagement, zwischen Zeiten des Lernens und der Muße ermöglicht. >>ohne ArmutsfalleGrundeinkommen muss so gestaltet sein, dass jedes zusätzliche Einkommen das verfügbare Einkommen erhöht. >>demokratischDie Inanspruchnahme von Grundeinkommen darf nicht diskriminierend sein, deshalb müssen es alle Mitglieder einer Gesellschaft bekommen. Der finanzielle Ausgleich kann über Steuern und Abgaben erfolgen. Weitere ReflexionenNetzwerk Grundeinkommen AustriaWarum Grundeinkommen? Ronald BlaschkeGrundeinkommen auf dem Evangelischen Kirchentag in Dresden 04.04.11 BIEN Congress 2010, São PauloPapers Die Quelle |