die katholische Soziallehre
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1) DIE MENSCHLICHE PERSON
(Zusammenfassung)
Jede Person ist nach christlicher Überzeugung ein lebendiges Abbild Gottes, der jedem Menschen seine unvergleichliche und unveräußerliche Würde gibt. Der Mensch ist offen für das Unendliche und alles Geschaffene, ein Wesen der Freiheit und Verantwortung. Auf dieser Überzeugung beruht die ganze Soziallehre. Der Mensch als Person ist seinem Wesen nach sozial, auf Beziehung und Leben in Gesellschaft angelegt. Eine gute gesellschaftliche Ordnung hat ihre Grundlage in persönlichen Einstellungen: Gerechtigkeit, Anstand, Ehrlichkeit können nicht einfach erwartet oder durch Gesetze und Institutionen gemacht werden. Jeder und jede einzelne ist dafür verantwortlich. Soziale Sünden haben gleichfalls ihren Ursprung in einzelnen Personen und verfestigen sich zu Strukturen der Sünde, die Würde und Rechte von Menschen und Völkern verletzen. 2) MENSCHENRECHTE
(Zusammenfassung) Die Menschenrechte gründen in der Würde, die jedem Menschen zu Eigen ist. Sie sind universal, unverletzlich und unveräußerlich und müssen in ihrer Gesamtheit geschützt werden. Die Menschenrechte sind nicht nur auf die Person ausgerichtet, sondern auf das Wohl der ganzen Gesellschaft. Den Rechten der Einzelnen entspricht in der menschlichen Gemeinschaft die Pflicht der anderen, diese Rechte anzuerkennen und zu achten. Was für einzelne Menschen und Gesellschaften gilt, gilt auch für Völker und Nationen. Wo die Rechte der Völker missachtet und verletzt werden, kann es keinen Frieden geben. Die Achtung der Rechte aller Menschen und aller Nationen ist eine Grundvoraussetzung für den Frieden in der Welt.
Drittes Kapitel: Die menschliche Person und ihre Rechte
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