die katholische Soziallehre
Links christliche Sozialethik
>> Inhalt >> Dialog >> Praxis
3. PRINZIP: SUBSIDIARITÄT
(Zusammenfassung)
Die Subsidiarität regelt die Beziehungen zwischen Individuen, Gruppen und übergeordneten Einheiten, von den Familien über die politischen, wirtschaftlichen, sozialen Einrichtungen bis hin zum Staat. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass was einzelne und kleinere Gruppen aus eigener Kraft tun können, ihnen nicht von der größeren Gemeinschaft genommen werden darf. Wohl aber ist diese verpflichtet, sie so zu unterstützen, dass sie ihre Funktionen erfüllen können. Gesellschaft und Staat müssen deshalb die Familien, Gemeinden und kleinere politische Einrichtungen so unterstützen, dass ihre Freiheit und Kreativität gefördert und nicht eingeschränkt wird.
4. PRINZIP: BETEILIGUNG
(Zusammenfassung) Beteiligung ist eine Konsequenz der Subsidiarität. Bürgerinnen und Bürger haben ein
Recht auf Beteiligung am kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Leben der Zivilgesellschaft und des Staates. Dem Recht der Beteiligung entspricht eine Pflicht, die von allen bewusst, verantwortungsvoll und im Sinne des Gemeinwohls wahrgenommen werden muss. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist Grundlage der Demokratie und eine der wichtigsten Garantien für ihren Fortbestand. So ist es wichtig, das Wahlrecht auszuüben, auch wenn sich Beteiligung nicht auf den Urnengang beschränkt. Dem Recht auf Beteiligung entspricht die Verpflichtung der Verantwortlichen, in der Ausübung ihrer Funktionen die Beteiligten zu informieren, anzuhören und einzubeziehen.Gott hat die Erde mit ihren Reichtümern zum Wohl aller Menschen bestimmt. Die Güter der Erde müssen darum auch allen In einem gerechten Verhältnis zukommen.
Viertes Kapitel: Die Prinzipien der Soziallehre der Kirche (3)
|