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Vermächtnis eines Papstes
Das Sozialkompendium ist ein wichtiges Vermächtnis Johannes Pauls II., der mit seinen Sozialrundschreiben die Weiterentwicklung der katholischen Soziallehre selbst maßgeblich befördert hat. Das Sozialkompendium bietet die erste Zusammenschau der Soziallehre der katholischen Kirche. Papst Johannes Paul II. veranlasste 1999 die Erarbeitung einer autorisierten Zusammenfassung (auf Latein Compendium) der katholischen Soziallehre. Das Sozialkompendium zielt darauf ab, das soziale Engagement der Christen und Christinnen zu bestärken. Das Dokument will ein Instrument für moralisches Urteilen, eine Orientierungshilfe zum sozialen Engagement und eine Anregung zum Dialog sein.
Kontext Sozialkompendium und Soziallehre der katholischen Kirche
Die Soziallehre in unserer Zeit
Zu jeder Zeit hat die Kirche sich mit sozialen Fragen auseinandergesetzt, dennoch wird der Beginn einer eigenen Soziallehre mit der 1891 veröffentlichten Enzyklika zu den sozialen Problemen der damaligen Zeit gesehen. Neben den Rundschreiben der Päpste gehören zur Soziallehre auch die Dokumente des Konzils und die Sozial-Hirtenbriefe von Bischofskonferenzen oder einzelner Bischöfe. Das Rundschreiben „Rerum novarum“, 1891 von Papst Leo XIII. verlangt angesichts des Elends der Arbeiterschaft nach gerechter Entlohnung und dem Recht, sich zusammenzuschließen. Das Rundschreiben „Quadragesimo anno“, 1931 von Pius XI. zum vierzigjährigen Gedenken an „Rerum novarum“ sucht angesichts eines zerstörerischen Klassenkampfs nach einer gerechten sozialen Ordnung, die nach dem Prinzip der Subsidiarität zu gestalten ist. Das Pontifikat Pius XII. ist geprägt durch die Jahre des Zweiten Weltkrieges. In zahlreichen Radioansprachen brachte er seine Sorge um die erschütterte Ordnung der Gesellschaft zum Ausdruck. Mit Johannes XXIII. wendet sich die Soziallehre der ganzen Welt zu. So im Rundschreiben „Mater et Magistra“ (1961) in der Deutung der „Zeichen der Zeit“ und in „Pacem in terris“ (1963) zur Frage des Friedens in der Welt. Das Dokument „Gaudium et spes“ des Zweiten Vatikanischen Konzils über die „Kirche in der Welt von heute“, setzt sich mit der Sendung der Kirche in allen gesellschaftlichen Bereichen auseinander. Papst Paul VI. skizziert in seinem Rundschreiben „Populorum progressio“ (1967) eine umfassende Entwicklung aller Völker zu weltweiter Gerechtigkeit. In „Octogesima adveniens“ (1971) wendet er sich den Herausforderungen der postindustriellen Gesellschaft zu. Die päpstliche Kommission „Iustitia et pax“ wird zu Fragen von Gerechtigkeit und Frieden eingesetzt und ein Weltfriedenstag jeweils am 1. Januar begangen. Papst Johannes Paul II. widmet sich in „Laborem exercens“ (1981) der Grundfrage menschlicher Arbeit unter all ihren Aspekten und Formen als Ausdruck der menschlichen Person und ihrer Würde. Mit dem Rundschreiben „Sollicitudo rei socialis“ (1987) thematisiert er die dramatische Lage der Länder des Südens 20 Jahre nach „Populorum progressio“ und wirft die Frage nach einer menschengerechten Entwicklung auf. Zum hundertsten Jahrestag von „Rerum novarum“, zeigt „Centesimus annus“ (1991) angesichts der Umbrüche des Jahres 1989 die bleibende Aktualität der Soziallehre der Kirche und bestätigt ihre grundlegenden Prinzipien.
In diesem Sozialrundschreiben wurde zum erstenmal auf die Arbeiterfrageeingegangen. Leo XIII. suchte nach Lösungen und machte Prinzipien der Soziallehre der Kirche deutlich: - Allgemeinen Bestimmung der Güter, - Arbeiterrechte ( auf gerechte Löhne, auf eigene Vereinigungen), - Pflicht des Staates, zugunsten der Schwächeren zu handeln.
Auf der Suche nach einer gerechten Gesellschaftsordnung werden Auswüchse des Kapitalismus und Kommunismus abgelehnt. Aufruf zur Zusammenarbeit der sozialen Stände als Alternative zu dem Klaseskampf
Alle Menschen sind eingeladen, an der Verwirklichung einer weltweiten Gerechtigkeit mitzuarbeiten. Betonung zunehmender gesellschaftliche Verflechtungen Plädoyer für den Ausbau von Mitbestimmung
De "Zeichen der Zeit" sollen gedeutet werden. Die Menschenrechte sind die Grundlage für den Frieden auf Erden. Eine weltweite Autorität ist notwendig, um gerechte Lebensbedingungen für alle zu schaffen.
Die Kirche sieht die Welt im Lichte des Glaubens: - Stellungnahme für die Würde der menschlichen Person, - Akzeptanz der Dynamik und Eigengesetzlichkeit von Kultur, Wirtschaft und Politik - Ja zur Verantwortung der Laien
Ziel solidarischer Entwicklung der Völker ist die ganzheitliche Entfaltung aller Menschen. Dazu sind Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen Strukturen zugunsten der Entwicklungsländer erforderlich.
Bewertung der Demokratie und des Pluralismus. Die ChristInnenen tragen ihre Eigenverantwortung für ihr politisches Handeln Sie werden zur Zusammenarbeit mit Menschen verschiedener Ideologien ermutigt.
Mit der Verkündigung des Evangeliums dient die Kirche der ganzheitlichen Befreihung des Menschen. Dem Geist des Evangeliums entspricht ein gewaltfreier Weg.
Die christliche Botschaft von Liebe und Gerechtigkeit zielt auf die Befreihung der Menschen von Sünde und Unterdrückung ab. Die Kirche muß durch gelebte Gerechtigkeit Zeugnis dafür ablegen
Die Bilanz von 20 Jahren nach Populorum Progressio ist Grund zu ernster Sorge um die wahre Entwicklung der Menschen. Der Weltfriede und die Erhaltung der Umwelt werden von "Strukturen der Sünde" bedroht. Notwendigkeit einer Umkehr zur Solidarität.
Der Papst reflektiert über die Umbrüche des Jahres 1989 und sieht die Anliegen Von Rerum Novarum bestätigt. Markt und Staat müssen der Universale Bestimmung der Güter und dem Aufbau einer wahren Kultur dienen. Die Armut muss bekämpft werden.
Der Titel, den Benedikt XVI. für seine erste Enzyklika wählte, ist ein Zitat aus dem 1. Johannesbrief (1 Joh 4,16). Der Papst weist auf die grundsätzlichen Aufgaben von Kirche - "Gemeinschaft der Liebe" - und ChristInnen. Die Enzyklika beleuchtet das Thema Liebe aus theologisch-philosophischerr und praktischer Perspektive.
Der Papst sieht die menschliche Arbeit als Teilnahme am Gottes Schöpfungwerk, daher ihre Bedeutung. Er proklamiert erneut die Würde des Menschen. Vorrang der Arbeit vor dem Kapital
Die Soziallehre in unserer Zeit Kleine Zeitlinie der päpstlichen Sozialrundschrei- ben und anderer Dokumente Entfaltung der sozialen Botschaft Leitlinien der Katholischen Soziallehre Gesellschaftliche Verantwortung der Kirche(n)
Zur Präsentation des Sozialkompendiums
Entfaltung der sozialen Botschaft: Entstehung, Träger, Inhalte
Die Soziallehre der Kirche setzt sich mit Problemen einer bestimmten Zeit auseinander und verwendet eine dieser Zeit eigene Sprache und wissenschaftlichen Argumentationsweise. Sie ist weder ein unveränderbares, geschlossenes Lehrgebäude, noch ist sie an ein bestimmtes Gesellschaftssystem gebunden. Ihre Ausformulierung ist geprägt von den Grundfragen der jeweiligen Zeit und gesellschaftlichen Situation. Die soziale Botschaft der Kirche zeigt Unrecht auf und gibt Orientierung für die Veränderung der Gesellschaft aus dem Geist des Evangeliums. Sie wird in den Sozialdokumenten zur Sprache gebracht, die aufgreifen, was in den Sozialbewegungen gelebt und diskutiert wird. Nach Entstehung, Träger und Inhalt lassen sich in der Entfaltung der sozialen Botschaft der Kirche drei Abschnitt unterscheiden:
Die Katholische Soziallehre zeigt Unrecht auf und gibt Orientierung zur Gestaltung der Gesellschaft
Diese Leitideen erschließen Dimensionen einer menschen- und gesellschaftsgerechten Problemlösung. Sie stehen in Spannung zueinander, müssen aber zusammen gesehen werden:
Es geht um Orientierung in der Suche nach Problemlösungen:
1. Wie sind die Verhältnisse, die die Situation bestimmen?
2. Wie ist das Verhalten (einzelner, von Gruppen...)? 3. Wo kommt es zu Konflikten / Problemen? 4. Welche Lösung kommt durch die Orientierung an den Leitideen in den Blick?
Gesellschaftliche Verantwortung der Kirche(n): Soziallehre + Sozialpraxis
1. Soziallehre buchstabiert die gesellschaftliche Dimension des christlichen Glaubens aus:Der Plan Gottes mit der Menschheit: Gott, der die Liebe ist, ruft zu einem Leben in Fülle für alle (neu im Sozialkompendium; Benedikt XVI., Deus Caritas est) - deshalb bedarf es besonderer Aufmerksamkeit für Ausgegrenzte (Frauen und Kinder, Schwache und Benachteiligte.., alle sollen teilhaben...)
Der Mensch in der Schöpfung: Das Leben als Gabe (Geschenk/Dankbarkeit/ Eucharistie) und Aufgabe (Verantwortung/Engagement/Diakonie)
2, Soziallehre schärft den Blick für gesellschaftliche Probleme (Zeichen der Zeit) und gibt Orientierung zur Gestaltung der Gesellschaft - vor allem durch ihre Leitideen
(Prinzipien, die zusammengenommen bessere Lösungen für gesellschaftliche Fragen finden helfen:
3. Soziallehre bezieht sich konkret auf die verschiedenen Lebensbereiche, die in ihren Zusammenhängen zu sehen sind (nach dem Ökumenischen Sozialwort):
4. Sozialpraxis zur Umsetzung der Anliegen der Soziallehre braucht eine Vielfalt sozialer Initiativen und Einrichtungen: Entscheidungen zum Einsatz der Ressourcen und Talente:
5. Soziallehre und Sozialpraxis der Kirchen in einer pluralen Gesellschaft müssen in gemeinsamer gesellschaftlicher Verantwortung wahrgenommen werden:Ökumene und interreligiöser Dialog - eine neue Weise des Christseins: - in der Herkunftskirche
und
- in Gemeinschaft mit anderen Kirchen und Religionen!
Kleine Zeitlinie der päpstlichen Sozialrundschreiben und anderer Dokumente
andere Webseiten über das Sozialkompendium
"Caritas in Veritate" (Die Liebe in der Wahrheit") Über die ganzheitliche Entwicklung des Menschen
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