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Das Sozialkompendium ist ein wichtiges
Vermächtnis Johannes Pauls II.
, der mit seinen Sozialrundschreiben die Weiterentwicklung der katholischen Soziallehre selbst maßgeblich befördert hat.
 
Das Sozialkompendium bietet die erste Zusammenschau der Soziallehre der katholischen Kirche.
Papst Johannes Paul II. veranlasste 1999 die Erarbeitung einer autorisierten Zusammenfassung (auf Latein
Compendium
) der katholischen Soziallehre.
Das Sozialkompendium zielt darauf ab, das soziale Engagement der Christen und Christinnen zu bestärken.

Das Dokument will ein Instrument für moralisches Urteilen, eine Orientierungshilfe zum sozialen Engagement und eine Anregung zum Dialog sein.

Inhalt des Sozialkompendiums

 
 
Päpstlicher Rat Iustitia et Pax

 
Vollständiger
Text des Sozialkompendiums
auf Deutsch

 
Auch on line in folgenden  Sprachen:
Die Sozialenzykliken von Johannes Paul II.
 
Centesimus annus  (1991 )
 
Sollicitudo rei socialis  (1987)
 
Laborem exercens  (1981)  
 
 
Kommentare
 
* Arbeit vor Kapital. Kommentar zu „Laborem exercens” (Oswald v. Nell- Breuning), 1983
 
* In Sorge um Entwicklung und Frieden. Kommentar zu „Sollicitudo rei socialis” (Johannes Schasching), 1988
 
* Unterwegs mit den Menschen. Kommentar zu „Centesimus annus” (Johannes Schasching), 1991
 
 
Die Kommentare sind an der  ksoe  erhältlich.
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Vermächtnis eines Papstes

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und die Soziallehre
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